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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen / das Kleingedruckte von DJ Uwe

1 Anfahrt
Der Veranstalter sorgt für eine direkte Zufahrt zur Veranstaltungs Location und einen kostenlosen DJ-Parkplatz am Veranstaltungsort. Er kümmert sich um evt. anfallende Zufahrt- Genehmigungen (z.B. Fußgängerzonen, Privatstraßen oder öffentlich gesperrte Zufahrtswege und Straßen) Der Veranstalter haftet alleine für nicht eingeholte Genehmigungen und die dadurch verursachten Kosten.

2 Anreisespesen / Nächtigungsspesen
- a) Die An- und Abfahrt werden, wenn nicht im Angebot nicht ausgewiesen. Die Berechnung der Kilometer entspricht auf Google Maps immer der schnellsten Route! Bei falsch angegebener Anschrift der Location wird bei einer Entfernung von 5km bis 10km eine Pauschale in Höhe von 15,- Euro nachberechnet.
- b) Befindet sich der Veranstaltungsort mehr als 150km vom Wohnort von DJ Uwe entfernt, stellt der Veranstalter dem Künstler ein Ein- oder Zweibettzimmer (Kategorie 3 Sterne) inkl. Frühst&uück, WC und Dusche auf dem Zimmer, kostenlos zur Verfügung

3 Besonderheiten am Veranstaltungsort
- a) Ist der Weg zum Veranstaltungsraum nicht barrierefrei oder verfügt die Location über keinen nutzbaren Aufzug, sorgt der Veranstalter für kostenlose Helfer, die beim Be- und Entladen des DJ Fahrzeuges zur Verfügung stehen. Insbesondere bei Treppenaufgängen / Wendeltreppen.
- b) Der Veranstalter plant die Tanzfläche so ein, dass sie sich direkt vor dem Arbeitsplatz des DJ befindet, optimalerweise in dem Raum, in dem auch gespeist wird. Der DJ übernimmt keine Partygarantie, sofern sich die Tanzfläche mit DJ in einem gesonderten Raum befindet.
- c) Der Veranstaltungsraum hat trocken zu sein und gut befestigten Untergrund, der staubfrei ist.
- d) Spielt der DJ im Freien, trägt alleine der Veranstalter das Witterungsrisiko. Bei witterungsbedingtem Ausfall hat der Veranstalter die gesamte vertraglich vereinbarte Gage zu zahlen. Der Arbeitsplatz des DJs muss in diesem Fall einen befestigten Untergrund haben, Überdacht und trocken sein. Das Equipment muss vor direkter Sonneneinstrahlung und Regen geschützt sein. Bei Temperaturen unter 15° Celsius sorgt der Veranstalter für einen wohltemperierten Arbeitsplatz für den Künstler.

4 Technische Anforderungen
- a) Stromversorgung: Für die Technik des DJ wird eine VDE installierte Stromversorgung (230 V Steckdose) benötigt. Die Stromversorgung muss über eine eigene Sicherung verfügen, ohne das weitere Verbraucher an dem Stromkreislauf angeschlossen sind. Das anschließen der PA-Anlage an ein Stromaggregat ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht möglich! Bei mehrfachen wiederholten Stromausfall (egal warum) kann der DJ zum Schutz seiner DJ Anlage seine Dienstleistung sofort einstellen.
- b) Wird vom Veranstalter oder dem Inhaber des Veranstaltungsraumes Technik gestellt, übernimmt der DJ keine Haftung für eventuelle Schäden durch Bedienfehler, die Haftung alleine liegt beim Veranstalter.
- c) Der Veranstalter oder die Gäste haben keine Befugnis, die DJ Technik / Anlage ohne Erlaubnis selbständig zu bedienen.
- d) Der Platzbedarf des Equipments (Licht- und Tontechnik) liegt zwischen min. 6m und max. 10 m. Der Platzbedarf muss eine Mindestlänge von 5m und eine Mindesttiefe von 1,50m betragen.

5 Licht- und Tonanlage
Der DJ garantiert für ein qualitativ hochwertiges und funktionsfähiges Equipment, welches den höchsten Anforderungen entspricht. Die Stromkosten, die durch den Energieverbrauch der DJ Anlage verursacht werden, trägt der Veranstalter.

6 Schäden an der Technik Bei Schäden an der Technik, die durch den Veranstalter oder einen Dritten entstehen, haftet die Haftpflichtversicherung des Veranstalters. Hat der Veranstalter keine Versicherung, die Schäden abdeckt, die durch ihn oder Dritte herbeigeführt werden, hat der Veranstalter eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. 7 Haftung Sobald die Technik am Veranstaltungsort aufgebaut wurde, haftet der Veranstalter bis zum Abbau der Technik für Verlust und Beschäigung zum Neuwert / Reparaturpreis, auch dann, wenn seine Gäste den Schaden verursachen. Sollte die Anlage durch die Gäste verschmutzt werden, (z.B. durch Getränke, Speisen, Asche, etc.) hat der DJ dies zu dokumentieren. Die Säuberung wird dem Veranstalter nachträglich in Rechnung gestellt.

8 Catering
Der DJ und seine evt. Begleitperson (Aufbauhilfe) erhält während der Veranstaltung ausreichend alkoholfreie Getränke und eine Mahlzeit vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt.

9 Anmeldung der Veranstaltung
Der Veranstalter ist verpflichtet sämtliche Genehmigungen und Anmeldungen (GEMA) einzuholen und gegebenenfalls eine Veranstaltungsversicherung abzuschließen. Die Kosten hierfür trägt er selbst! Fehlt wissentlich oder unwissentlich eine notwendige Anmeldung oder Genehmigung, ist der Veranstalter gegenüber dem DJ in voller Höhe schadenersatzpflichtig, sollte der DJ dafür von Dritter Seite belangt werden.

10 Angebot
Die erstellten Angebote verlieren nach 14 Tagen ihre Gültigkeit und müssen nach Ablauf bei Bedarf neu angefordert werden.

11 Unverbindliche Reservierungen
Eine unverbindliche Reservierung des DJ ist nicht möglich!
Mündliche oder schriftliche Mail Zusagen ohne eine Buchungsbestätigung seitens des DJ führen nicht automatisch zu einer verbindlichen Terminreservierung.

12 Vertragsabschluss
Ein Vertrag mit dem DJ kommt zustande, wenn Sie uns diesen schriftlich (per Mail, Fax, WhatsApp, Post) zusagen, aber erst dann endgültig, wenn Sie von DJ Uwe eine Buchungsbestätigung erhalten. Mit dem Vertrag akzeptieren beide Parteien diese AGB. Der Vertrag ist auch verbindlich für die Rechtsnachfolge der vertragsschließenden Vertragspartner.

13 Musikauswahl Der DJ ist in der Gestaltung seines Musikprogramms frei und lässt seine Erfahrungen bezüglich der Musikauswahl entsprechend einfließen. Über meine Musikwunschkarten dürfen sich der Veranstalter und seine Gäste Musik beim DJ wüschen. Er ist allerdings berechtigt, Musikwünsche abzulehnen. Der DJ ist nicht verpflichtet, auf Weisungen von Dritten einzugehen. Während der Essenszeiten oder während des Eintreffen der Gäste legt der DJ nicht live auf. Es spielt leise Hintergrundmusik von einer zuvor gefertigten Playliste ab.

14 Auftrittsdauer / Mehrstunden
Der Aufbau der Anlage erfolgt wie im Bookingvertrag vereinbart etwa zwei bis drei Stunden vor Auftrittsbeginn. Die Verkabelung erfolgt ohne Ausnahme nur durch den DJ. Die Auftrittsdauer beginnt mit dem laufen der Musik und endet wie in der "verbindlichen Buchung" vereinbart. In der Auftrittsdauer ist die Auf- und Abbauzeit nicht enthalten, es handelt sich hierbei um die reine Auftrittsdauer. Die Auf- und Abbauzeit wird dem Veranstalter nicht berechnet. Ist eine feste Endzeit festgehalten wird jede weitere Stunde, die vom Veranstalter mündlich am Abend der Veranstaltung nachgebucht wird zusätzlich mit 65,- Euro abgerechnet.
Ein Anspruch auf Fortsetzung einer DJ Live-Tätigkeit besteht nicht, wenn die Gäste den Abend als Trinkparty ansehen oder über eine Stunde nicht mehr auf der Tanzfläche waren.

15 Zahlungskonditionen
Die Gage ist zahlbar in BAR am Veranstaltungstag während oder nach der Veranstaltung. Die Gage ist laut Angebot in BAR zu entrichten, ausgenommen bei Firmen und Vereinen. Sollte eine Zahlung am Auftrittstag nicht erfolgen, werden bei Zahlungsverzug pro Mahnung 12% Verzugszinsen in Rechnung gestellt.

16 Stornierungen seitens des Veranstalters Bis 12 Wochen vor dem Event 50% der Auftragssumme Bis 6 Wochen vor dem Event 80% der Auftragssumme Bei weniger als 6 Wochen vor der geplanten Feier / Event 100% der Auftragssumme

17 Stornierungen seitens des Künstlers
Sollte der DJ erkranken oder aus anderen wichtigen Gründen seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, verpflichtet sich DJ Uwe, einen gleichwertigen Ersatz ohne zusätzliche Kosten für den Veranstalter für die Veranstaltung zu organisieren.

18 Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung: nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

19 sonstige Bestimmungen
Der Vertrag dient nur dem Geschäftsabschluss und hat als Rechnung keinerlei Gültigkeit. Die künstlerische Gestaltung bzw. Art und Weise des Auftrittes obliegt nach Absprache vollkommen dem auftretenden DJ. Als Gerichtsstand ist der Wohnsitz des DJ vereinbart, sowie geltendes deutsches Recht. Der DJ überträgt dem Veranstalter das Recht, auf allen Vorankündigungen (Plakaten, Flyern, Homepage, etc.) für oben angeführte Veranstaltung seinen Namen zu veröffentlichen. Das Auslegen von Flyern / Plakaten ist dem DJ gestattet. Der Veranstalter ist selbstständig für die Anmeldung des Events bei der GEMA (www.gema.de) zuständig und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen

Stand: 01.04.2014


Nachdruck und Kopieren

Dieses AGBs sind geistiges Eigentum von DJ Uwe.
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Zuwiderhandlungen werden rechtlich durch die Kanzlei Beil & Kollegen verfolgt.

Mitbewerber

Liebe Mitbewerber
leider gibt es hier nichts für euch. Auch nicht zum kopieren (siehe unten)
Seid fair und strengt eure Köpfe selbst an wenn ihr AGBs benötigt.
Danke!